Höhe | 7 m |
Fläche | 1.105 km2 |
Hauptstadt | Victoria City |
Bevölkerung | 7.413.070 |
Sprache | Chinesische Schrift |
Staats-/Regierungsform | Sonderverwaltungsregion der Volksrepublik China mit verfassungsähnlicher Konstitution (Basic Law) entsprechend dem "Ein Land - zwei Systeme"-Prinzip* |
Staatsoberhaupt | Staatspräsident der Volksrepublik China, Xi Jinping, seit März 2013 (Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas seit November 2012) |
Regierungschef | Chief-Executive John LEE Ka-chiu, seit 01. Juli 2022*Außenpolitische Vertretung durch dieVRChina |
Währung | Hongkong-Dollar |
Zeitzone | UTC+8, Zeitzonen in China |
Kfz-Länderkennzeichen | HK |
ISO-3166 | HK, HKG |
Internet-TLD | .hk |
Landesvorwahl | +852 |
Website | http://www.gov.hk |
Es existierten gut funktionierende Metro (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle.
In Hongkong gilt Linksverkehr.
Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur.
In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen.
In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.
Nacktbaden sowie Sonnenbaden "oben ohne" an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit harten Strafen belegt.
Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.
Nach dem strengen Waffenrecht ist auch die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD (ca. 11.600 EUR) bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.
Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu.
Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.
Hongkong gilt als malariafrei, siehe .
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
Im November 2018 ist MERS-CoV in einem Fall in China (Provinz Guangdong) aufgetreten. Hierbei handelte es sich um einen aus Korea eingereisten Infizierten, der über Hongkong und Shenzhen nach Huizhou reiste. Der Patient wurde medizinisch behandelt, mehr als 30 Menschen wurden in Quarantäne genommen, weitere Infektionen wurden nicht berichtet.
Das Gesundheitsministerium in Hongkong hat hinsichtlich MERS-CoV ein erhöhtes Alert Response Level aktiviert. Jeder Reisende, der am Baiyun Flughafen in Hongkong einreist, wird gezielt mit der Wärmekamera untersucht. Weitere Informationen und eine aktuelle Risikobewertung bietet das Robert-Koch-Institut.
Die Weltgesundheitsorganisation sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel.
Seit 2013 wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Einzelne Fälle wurden von China aus nach Hongkong importiert. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis.
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar.
Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen.
Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Hongkong verfügt über eine umfassende Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit. Diese deckt ein breites Spektrum an Sachverhalten ab und sieht für nicht klar definierte Tatbestände der Sezession, Subversion, des Terrorismus sowie der Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vor. Auch Handlungen und Äußerungen, die außerhalb Hongkongs getätigt werden, stehen unter Strafe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsangehörige in Hongkong von Maßnahmen aufgrund dieser Gesetze betroffen werden; es gibt aber bislang keinen solchen Fall.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt an belebten Orten wie am Flughafen, in öffentlichen Transportmitteln und Hauptgeschäftsstraßen jedoch vor. Vereinzelte Überfälle insbesondere nachts und der Einsatz von K.-o.-Tropfen zwecks Betrug können nicht ausgeschlossen werden.
Das Klima ist subtropisch mit milden, wechselhaften Wintern und feuchtheißen Sommern.
Hongkong wird regelmäßig von monsunartigen Regenfällen wie auch Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Es kann zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr und Schließung aller öffentlichen Gebäude im Fall einer Warnung der Stufe „Typhoon 8" kommen.
Haupttaifun-Saison ist von Mai bis Oktober.
Hongkong liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es existierten gut funktionierende Metro- (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle.
In Hongkong gilt Linksverkehr.
Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur.
In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, deren Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt; die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen.
In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.
Nacktbaden sowie Sonnenbaden „oben ohne" an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit harten Strafen belegt.
Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.
Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD (ca. 11.600 EUR) bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.
Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch einen Monat länger gültig sein als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
Im Fall einer Weiterreise in andere Länder Südostasiens müssen Reisedokumente jedoch teilweise noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum für die Volksrepublik China) wurde in Einzelfällen im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt, sofern bei Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird und nicht von vornherein ein langfristiger Aufenthalt geplant war. Ein Anspruch auf diese Art der Visumverlängerung besteht jedoch nicht.
Informationen zur zeitlich befristeten visumsfreien Einreise in die Volksrepublik China bieten die Reise- und Sicherheitshinweise China.
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa für Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten. Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehepartner von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays") bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working Holiday Visum, das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen bestehen nicht, jedoch müssen Barmittel (Bargeld oder übertragbare Inhaberpapiere) ab einem Wert von 120.000 HKD beim Hongkonger Zoll angemeldet werden.
Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:
Weitere Informationen bietet die Hongkonger Zollbehörde.
Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.
Für die Einfuhr von Haustieren ist generell eine Zustimmung des Agriculture, Fisheries and Conservation Department erforderlich, es herrschen strenge Quarantänebestimmungen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu.
Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis.
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar.
Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen.
Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die Hotels haben eine Liste der staatlich anerkannten Ärzte. Die medizinische und zahnärztliche Versorgung ist erstklassig. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Hongkong miteinschließt, wird empfohlen.
Die hygienischen Verhältnisse sind, außerhalb des Stdtgebietes, teilweise unbefriedigend, Magen- und Darmverstimmungen können insbesondere bei Nichtbeachtung der üblichen Hygieneregeln hinsichtlich des Essens und des Trinkens auftreten. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Hotels stellen ihren Gästen zudem in Flaschen abgefülltes Wasser zur Verfügung. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte sind unbedenklich, ebenso wie einheimisches Fleisch, Gemüse und Meeresfrüchte. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | 2 | - |
Cholera | 1 | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[2] Für alle Reisenden wird eine Impfung gegen Poliomyelitis empfohlen.
[3] Ein Malariarisiko der weniger gefährlichen Form kann im Norden von Hongkong außerhalb des Stadtgebietes nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird für die Stadt Hongkong nicht empfohlen. Ausreichenden Schutz bieten Insektenschutzmittel und langärmelige Kleidung.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt selten vor. Es empfiehlt sich dennoch ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Ein Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht, Einzelfälle wurden registriert. Bei längerem Aufenthalt sind Schutzimpfungen gegen Japanische Enzephalitis zu erwägen.
Hohe Luftfeuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen im Herbst und Winter, die zum Teil erhebliche Luftverschmutzung sowie auch die Benutzung von Klimageräten verursachen bei Neuankömmlingen oft Erkältungskrankheiten. Zudem können Augenreizungen auftreten.
Vereinzelt kommt es bei Wanderungen in den umliegenden Hügeln zu Infektionen durch das durch Milben übertragene Tsutsugamushi-Fieber. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig sein.
Bei Weiterreisen in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise jedoch noch mehr als sechs Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden.
Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Unterschiedlich, in Deutschland 1-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.
Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Rückflugticket.
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.
Fremdwährungen können in Banken, Hotels und Wechselstuben gewechselt werden. Den besten Wechselkurs bieten meist Banken.
1 Hongkong Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: HK$, HKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50, 20 und 10 HK$, Münzen sind im Wert von 10, 5, 2 und 1 HK$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen, jedoch müssen Barmittel ab einem Gegenwert von 120.000 HKD deklariert werden.
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden vielerorts angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten (ATM) gibt es fast überall und einige HSBC "Electronic Money" Automaten ermöglichen rund um die Uhr Bargeld-Abhebungen in Hong Kong Dollar für VISA und Mastercard-Inhaber. Mit der American Express Karte können die Jetco-Geldautomaten genutzt werden, um Hong Kong Dollar abzuheben.
Das Bezahlen mit den mobilen Zahlungs-Apps Alipay HK und We Chatpay HK ist üblich. Die Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa, Diners Club, Discover und JCB müssen mit den mobilen Zahlungsplattformen verknüpft werden:
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr, Sa 09.00-12.30 Uhr. Einige Banken haben auch länger geöffnet.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Hongkong eingeführt werden:
Waffen, Munition, Psychopharmaka, Narkotika, Fleisch, Wild, Geflügel, Feuerwerkskörper, Sprengstoff, gefälschte Markenartikel und andere Fälschungen, Pflanzen, Pflanzenteile und bedrohte Tierarten (lebend oder ausgestopft), vom Aussterben bedrohte Pflanzen.
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